Der Bericht sei eine ”Darstellung der zur Kompensierung von Behinderungen entwickelten Technologien“ und ”den daraus resultierenden Erfahrungen“. Dabei konzentriere man sich auf die zentralen Fragen, welche technischen Möglichkeiten es derzeit gebe, welche zentralen Trends sich beobachten ließen und welche Handlungsmöglichkeiten daraus abzuleiten seien.
Die verfassungsrechtlichen und sozialgesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz bilden die seit 2001 mit dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgelegten Richtlinien, heißt es in der Untersuchung. Durch diese sozialen Sicherungssysteme solle gewährleistet werden,
”dass Menschen mit Behinderung die assistiven Techniken zur Verfügung gestellt werden“, um ihnen eine umfassende gesellschaftliche Teilnahme zu ermöglichen und eine umfassende Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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