Gegenstand der Beratungen ist ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes: Jede und jeder Deutsche soll von Geburt an das Wahlrecht erhalten. Bis zum 16. Lebensjahr soll es durch die Eltern treuhänderisch ausgeübt werden. Von zentraler Bedeutung sind bei diesem Thema die Fragen, ab wann Kinder in sinnvoller Weise am politischen Geschehen aktiv teilnehmen können und ob das Familienwahlrecht grundsätzlich sinnvoll und praktikabel sein kann.