Nachdem seit Jahren schon eine Straßennutzungsgebühr für den Schwerlastverkehr erhoben wird, plant die Bundesregierung nun auch eine von der tatsächlichen Straßennutzung abhängige Gebühr für Personenkraftwagen und kleinere Nutzfahrzeuge. Damit werden unterschiedliche Ziele verfolgt: Die bessere Berücksichtigung ökologischer Effekte in die Entscheidungen der Straßennutzer, die gerechtere Belastung auch des Transitverkehrs, eine Vermeidung im internationalen Vergleich besonders hoher Kraftstoffpreise (und damit des Tanktourismus ins benachbarte Ausland) sowie eine Stabilisierung der Einnahmebasis für Straßenbau und -unterhalt.