Enquete-Kommissionen
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder muss der Deutsche
Bundestag Enquete-Kommissionen
einsetzen. Sie sollen Entscheidungen über umfangreiche,
bedeutsame Sachkomplexe vorbereiten. Enquete-Kommissionen setzen sich aus
Bundestagsabgeordneten und externen Sachverständigen zusammen.
Die Enquete-Kommissionen legen
dem Bundestag zum Ende der Wahlperiode Berichte und Empfehlungen
vor. Auf deren Grundlage kann der nächste Bundestag
entscheiden, ob sie ihre Arbeit fortsetzen sollen.