Inneres. Zur Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/4394) sowie die FDP ( 15/4401) Anträge vorgelegt, die am 2. Dezember vom Bundestag an den Innenausschuss überwiesen wurden. Die Koalitionsfraktionen nennen als Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, das Erlernen der deutschen Sprache, Religionsunterricht in deutscher Sprache und die Absage an extremistische Bestrebungen. Die Regierung wird aufgefordert, Integration als Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit zu betrachten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse ein Integrationsprogramm erarbeiten und dabei Länder, Kommunen und Migrantenverbände einbeziehen.
Bund und Länder werden aufgefordert, das bürgerliche Engagement zur Förderung der Integration zu unterstützen, die Teilnahmemöglichkeiten zugewanderter Frauen und Mädchen zu verbessern, Vorkehrungen gegen familiäre Gewalt zu treffen und betroffenen Mädchen und Frauen Hilfen anzubieten. Von den Ländern erwarten die Abgeordneten Haushaltsmittel für begleitende Kinderbetreuung, Sprach- und Integrationskurse, den Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren, vermehrte Ganztagsschulen und für eine sprachliche und soziale Förderung benachteiligter Kinder. Auch seien ausreichend Kurse zur Förderung des frühkindlichen Spracherwerbs anzubieten. Empfohlen wird, an deutschen Hochschulen Lehrstühle für islamische Religionen einzurichten und deutschsprachigen Islamunterricht in den Schulen zu bieten. Bund, Länder und die Gesellschaft müssten gemeinsam den Dialog zwischen den Religionen fortsetzen und die Einrichtung einer gesellschaftlichen Repräsentanz von Muslimen unterstützen.
Auch die FDP tritt für einen Dialog mit den Repräsentanten muslimischer Gruppierungen in Deutschland ein und sieht als Voraussetzung für eine Integration die Beherrschung der deutschen Sprache. Dabei könnte die Herkunftssprache von Migrantenkindern als zweite Fremdsprache an Schulen vorgesehen werden. Vorgeschlagen wird die Ausbildung von Imamen und muslimischen Religionslehrern an deutschen Universitäten und die Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie. Das kommunale Wahlrecht soll nach fünf Jahren auch Angehörigen von Nicht-EU-Staaten zuerkannt werden. Zudem soll Ausländern für die Dauer des erlaubten Aufenthalts ermöglicht werden, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.