Petitionen. Für mehr Lärmschutz an Schienenwegen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 19. Januar einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. Mit ihrer Eingabe beschweren sich die Petenten über den ihrer Meinung nach unzureichenden Umfang von aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Hannover-Bremen in der Ortsdurchfahrt Verden-Dauelsen. Zwar sei die Ortsdurchfahrt als Härtefall in das Sonderprogramm der Bundesregierung "Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen" aufgenommen worden, jedoch erhielt entgegen der Planungen der Bahn, die den betroffenen Anwohnern bei einer Bürgerversammlung vorgestellt worden waren, ein Teilabschnitt von 350 Metern Länge keine Lärmschutzwand. Hier bestehe nach Fertigstellung der Bauarbeiten nunmehr eine einseitige Unterbrechung der ansonsten durchgehenden Wände. Die Petenten sind der Auffassung, dass diese Lücke geschlossen werden muss. Gerade in diesem Teil seien die Anwohner besonders von Bahnlärm betroffen. Sie verweisen darauf, dass sie auf den öffentlich vorgestellten Plan der Bahn vertraut hätten, der auch dort eine Lärmschutzwand vorsah.
In der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird dargelegt, dass es sich bei der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes um eine freiwillige Leistung handele, auf die keinerlei Rechtsanspruch bestehe. Weiter führt das Ministerium aus, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) jeweils eine Nutzen-Kosten-Prüfung durchführe, um eine sparsame Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Entscheidendes Kriterium sei dabei das Maß und der Umfang der Überschreitung der für die Lärmsanierung geltenden Grenzwerte von 70 dbA am Tag und 60 dbA in der Nacht. Die entsprechenden Untersuchungen hätten ergeben, dass in dem Teilabschnitt nur sechs Wohnhäuser von Grenzwertüberschreitungen betroffen seien. Angesichts der geringen Anzahl Betroffener und den "erheblichen" Kos-ten für den Bau einer Lärmschutzwand im Vergleich zum Einbau von Schallschutzfenstern in den betroffenen Gebäuden sei hier die Finanzierung einer Lärmschutz-wand mit Bundesmitteln nicht mehr möglich.
Da die Petenten von einer weitaus höheren Anzahl von Betroffenen ausgehen, führte der Petitionsausschuss einen Ortstermin durch. Dabei konnte sich der Ausschuss von einer erheblichen Lärmbelästigung überzeugen. Bei diesem Gespräch mit den Petenten stellte sich heraus, dass diese offenbar bei der Vorstellung der Planungen nicht deutlich genug auf den Finanzierungsvorbehalt und die damit verbundene Prüfung durch den EBA hingewiesen wurden. Deshalb setzt sich der Petitionsausschuss nachhaltig für den Bau der Lärmschutzwand ein. Es handele sich um eine stark befahre Bahnstrecke und die Lärmbelästigung sei sehr hoch. Eine Lärmschutzwand in diesem Bereich würde auch einem dahinter und höher gelegenen Wohngebiet mit rund 150 Einwohnern zu Gute kommen. Vor allem aber war der Ausschuss der Überzeugung, dass das Vertrauen der Bürger in die Umsetzung der vorgestellten Pläne nicht enttäuscht werden dürfe.