Wirtschaft und Arbeit. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Versender so genannter Spams im Nachrichtenaustausch durch E-Mail abschrecken. Dies ist das Ziel eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Teledienstegesetzes ( 15/4835), das der Bundestag am 17. Februar zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen hat.
Aufgrund des kostengünstigen Zugangs zum Internet und dem darauf aufbauenden Nachrichtenaustausch per E-Mail versenden einige Unternehmen zur Unterstützung des Marketings in großen Mengen elektronische Post (Spam) ohne Zustimmung des Empfängers, unter Verschleierung des Absenders und des gewerblichen Hintergrunds. Die Bearbeitung dieser Nachrichten führe bei Unternehmen zu hohen Produktivitätsverlusten und bei privaten Haushalten zu erhöhten Einwahlkosten, schreiben die Abgeordneten. Spam untergrabe auch das Vertrauen der Verbraucher in wichtige Zukunftstechnologien. Vollständig beseitigt werden könnten Spams nur durch ein abgestimmtes Vorgehen, das die Service-Provider, die Verbraucher und den Gesetzgeber einschließt. Service-Provider und Verbraucher könnten durch Filterprogramme den Marketingeffekt schmälern. Für die Spamer blieben jedoch genügend Anreize, sodass der Gesetzgeber den Missbrauch dieses Mediums eindämmen und die störungsfreie Nutzung sicherstellen müsse. Dazu will die Koalition Täuschungsmaßnahmen, die typisch für Spams seien, verbieten.
Im Einzelnen soll es verboten werden, in der Kopfzeile einer kommerziellen E-Mail die wahre Identität des Absenders zu verschleiern oder zu verheimlichen. Ferner wollen die Fraktionen klarstellen, dass der kommerzielle Charakter einer Nachricht sich nicht nur aus dem Text selbst ergeben muss, sondern auch schon in der Betreffzeile einer E-Mail weder verschleiert noch verheimlicht werden darf. Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Verschleierung oder Verheimlichung soll eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro drohen.