Verbraucherschutz. Bei der Diskussion über die Vereinfachung des Saatgutrechts herrscht unter den Experten Einigkeit in der Forderung nach einer Zentralisierung der Saatgutanerkennung. Dies wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung am 16. Februar im Verbraucherschutzausschuss deutlich. Grundlage war ein Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse einer Prüfung des Saatgutrechts ( 15/2381).
Darin empfiehlt die Regierung eine Reihe von Vereinfachungen. So sollten die Normen für die Anforderung an den Feldbestand und die Beschaffenheit des Saatguts herabgesetzt, der Umfang vorgeschriebener Nachprüfungen des in den Verkehr gebrachten Saatguts verringert und die Zahl der Arten im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz reduziert werden.
Christian Schröder vom Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger unterstützt die Reduzierung der derzeit 18 Anerkennungsstellen für Saatgut. Die Konzentration auf nur eine Anerkennungsstelle sei jedoch zu weitgehend, da die sehr unterschiedlichen Strukturen in der Saatguterzeugung mindestens drei Anerkennungsstellen in Deutschland erforderten. Abgelehnt wird die Herabsetzung der Anforderungen an den Feldbestand und die Beschaffenheit des Saatguts.
Für den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter betonte Ferdinand Schmitz die Bedeutung der staatlichen Saatgutanerkennung. Die vielen verschiedenen Behörden seien jedoch nicht mehr zeitgemäß. Auch aus der Sicht von Bernd Lüttgens vom Deutschen Bauernverband sind Vereinfachungen nur bei Qualitätserhaltung sinnvoll. Henning Ehlers vom Deutschen Raiffeisenverband sprach sich für eine Vereinfachung der Saatgutanerkennung aus. Bedenken hatte er jedoch bei der Reduzierung der Arten.