Verkehr und Bauwesen. Zur Kenntnis genommen hatte das Plenum am 17. Februar eine Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/4213) zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang für die Hafendienste, mit dem ein gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für den Zugang zur Erbringung von Hafendienstleistungen geschaffen werden soll. Zu dem Vorschlag nahm der Bundestag mehrheitlich eine Entschließung an, die unter anderem eine Aufforderung an die Bundesregierung beinhaltet, im Rat der Verkehrsminister keiner Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienste zuzustimmen, die leistungsfähige und wettbewerbsorientierte Anbieterstrukturen in den Seehäfen gefährdet. Die Bundesregierung soll sich im Rat der Verkehrsminister für eine grundlegende Überarbeitung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlages einsetzen, insbesondere für Änderungen, durch die für derzeit bestehende Miet- und Pachtverträge eine den Bestandsschutz sichernde Regelung vorgesehen wird. Dabei folgte das Plenum einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses ( 15/4692). Weiterführende Entschließungsanträge der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4837) und der FDP ( 15/4846) lehnte das Plenum ab.