Menschenrechte. Die Frage der Menschenrechte hat in den bilateralen Kontakten zu Armenien, Aserbaidschan und Georgien immer einen "besonders hohen Stellenwert" gehabt. Dies betonte ein Vertreter der Bundesregierung am 16. Februar vor dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages.
Der Regierungsvertreter führte des Weiteren aus, es gebe Verbesserungen in diesen früheren Republiken der Sowjetunion. Er wies darauf hin, dass diese Staaten sonst niemals in den Europarat aufgenommen worden wären. Aber manche, auch gravierende Defizite blieben.
Zu Georgien führte er aus, nach dem Tod des Regierungschefs Surab Schwanija befinde sich das Land in einer Umorientierungsphase. Schwanija habe eine wichtige Scharnierfunktion gehabt, vor allem gegenüber wichtigen Leuten aus den auf Abspaltung dringenden Gebieten Abchasien und Südossetien, so der Fachbeamte weiter.
Starker Mann sei nunmehr das Staatsoberhaupt Michail Saakaschwili. Zivilgesellschaft und Medienlandschaft hätten sich in Georgien gut entwickelt, führte der Regierungsvertreter aus.
Zu Armenien merkte er an, die Gewaltenteilung sei in dem vorderasiatischen Land nicht gewährleistet. Die Gerichte seien keineswegs unabhängig. Im Konflikt mit dem östlichen Nachbarland Aserbaidschan um die Region Berg-Karabach zeichne sich weiterhin keine Lösung ab.
Auch der Schutz der Menschenrechte in Aserbaidschan sei "insgesamt unbefriedigend". Dies gelte nicht nur für Flüchtlinge aus Berg-Karabach, die kaum integriert seien. Es gebe Übergriffe der Polizei; die Situation in den Gefängnissen sei katastrophal, merkte der Regierungsvertreter an.
Die Sozialdemokraten erklärten, Russland heize die Konflikte im Südkaukasus an; vor allem die Auseinandersetzung in Berg-Karabach führe zu großen Belastungen. Die CDU/CSU-Fraktion machte auf die fortgesetzte Diskriminierung religiöser Minderheiten aufmerksam.