Finanzen. Die Rechtswidrigkeit von steuerlichen Vorschriften und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen im Mittelpunkt einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4965). Nach Darstellung der Liberalen ist zu befürchten, dass viele steuerliche Vorschriften mit einem Auslandsbezug aus der Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrags (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit) vereinbar sind. Bei erforderlichen Änderungen könnten sich daher finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ergeben.
Aus der Finanzverwaltung würden dazu zweistellige Milliardenbeträge genannt. Auch andere EU-Staaten befürchteten Steuerausfälle durch diese Rechtsprechung, so die FDP. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung die direkten Steuern, also etwa die Umsatzsteuer, an den Grundfreiheiten des EU-Vertrages messen muss, obwohl es für die Harmonisierung der direkten Steuern keine ausdrückliche Rechtsgrundlage gebe. Die Regierung soll sagen, ob sie auf die Harmonisierung auch der direkten Steuern in der EU hinwirken will. Die Regierung soll ferner die beschränkte Möglichkeit der Mitgliedstaaten, ihre Steuerpolitik in internationalen Vereinbarungen selbst zu bestimmen, beurteilen und sagen, ob der Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf die Harmonisierung und Rechtsangleichung im Steuerrecht Grenzen gesetzt sind.