Familie. Ärzten soll nach Ansicht der FDP-Fraktion das Recht eingeräumt werden, einen Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation zu verweigern. Ausnahmen vom Verweigerungsrecht seien nur dann zu machen, wenn akute Gefahr für das Leben der werdenden Mutter besteht, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/5034).
Darin sprechen sich die Liberalen darüber hinaus auch dafür aus, eine Bedenkzeit von drei Tagen nach der Information über den Befund und nach dem Feststellen der medizinischen Indikation für die Schwangere vorzuschreiben.
Die Abgeordneten argumentieren, dass gerade bei einer fortgeschrittener Schwangerschaft die Frau oftmals einen "Druck zum schnellen Abbruch" empfinde, wenn sie von einer möglichen Behinderung ihres Kindes erfahre.
Eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch ist immer dann gegeben, wenn bei weiterführenden Untersuchungen, wie etwa der pränatalen Diagnostik, eine Erkrankung oder Entwick-lungsstörung des Ungeborenen festgestellt wird. Für solche Fälle verlangen die Abgeordneten, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin auf Angebote für eine psychosoziale Beratung hinweisen und ferner darauf hinwirken, dass die Frau diese auch wahrnimmt.
Von ihren Forderungen möchte die Fraktion nur Schwangere ausgenommen wissen, für die eine akute Lebensgefahr besteht, wenn sie nicht umgehend einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Darüber hinaus fordern die Liberalen eine Dokumentationspflicht für Aufklärung und Beratung zu pränataldiagnostischen Untersuchungen.