Verteidigung. Die Bundesregierung soll an der Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock festzuhalten. Dies fordert die FDP in einem Antrag ( 15/4956). Dies gewährleiste einerseits optimale Übungsbedingungen für die Besatzungen der Luftfahrzeuge. Andererseits müssten die Übungsbelastungen ausgewogen auf Nord-, Ost- und Süddeutschland verteilt werden.
Die Liberalen argumentieren, Flugzeugbesatzungen könnten ihre vielfältigen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie bereits im Frieden den dafür erforderlichen Leistungstand erwerben und erhalten. Sie müssten deshalb gut ausgebildet sein und konstant ausreichende Übungsmöglichkeiten haben. Die Möglichkeit, den Einsatz von Bordwaffen gegen Ziele auf dem Boden unter realistischen Bedingungen zu üben, biete in Deutschland lediglich der Schießplatz Wittstock.
Dennoch gelte es, die Belastungen für die Bevölkerung und für die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Dieses treffe in besonderem Maße für den Übungsplatz Wittstock zu, da ein naturnaher Tourismus im Raum um die Kyritz-Ruppiner Heide nicht nur eine wesentliche Entwicklungschance darstelle, sondern bereits heute Lebensgrundlage vieler kleiner Unternehmen sei.
Deshalb schlägt die FDP unter anderem vor, dass insgesamt pro Kalenderjahr maximal 850 Einsätze auf dem Übungsplatz Wittstock erlaubt werden. Ferner müsse die Regierung den Flug- und Übungsbetrieb der Kampfflugzeugbesatzungen von 16. Juni bis zum 15. Oktober sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und an gesetzlichen Feiertagen untersagen.