Recht. Die CDU/CSU-Fraktion möchte erreichen, dass die molekular-genetische Untersuchung von Körperzellen (DNA-Analyse) zum Nachweis der Identität eines möglichen Straftäters auf eine breitere Rechtsgrundlage gestellt wird. Damit könnte die Effizienz der Tataufklärung weiter verbessert werden, erklären die Unionsabgeordneten. Sie haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 15/4926) vorgelegt.
Nach den Ausführungen der Initiatoren soll sich die Prüfung des "genetischen Fingerabdrucks" von Verdachtspersonen nicht mehr auf Straftaten von erheblicher Bedeutung oder auf ein Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu beschränken.
So soll die Voraussetzung des Verdachts einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder die Prognose, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Taten von erheblicher Bedeutung zu führen seien, in Zukunft entfallen. Ebenso soll nach dem Willen der Christdemokraten der Richtervorbehalt hinsichtlich der Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters entbehrlich werden.
In der Praxis der Strafverfolgung erweise sich, so die Union in der Begründung weiter, dass Befürchtungen, wonach die Ausweitung der DNA-Analyse besonders gegen die besondere informationelle Sensibilität von Untersuchungen der menschlichen DNA und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel verstoße, nicht begründet sind. Die in der Strafprozessordnung (StPO) geregelte molekular-genetische Untersuchung ziele vielmehr darauf ab, die Identität und gegebenenfalls das Geschlecht des Spurenlegers festzustellen. Andere Untersuchungen seien nach dem Wortlaut der StPO nicht zulässig, heißt es in dem Gesetzentwurf.