Auswärtiges. Im vergangenen Jahr haben vor allem der Iran und Nordkorea im Mittelpunkt der internationalen Bemühungen um eine Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel gestanden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem Jahresabrüstungsbericht 2004 ( 15/5801).
Die internationale Atomenergie-Organisation sei bei ihrer Aufklärung des iranischen Nuklearprogramms trotz einiger Fortschritte noch nicht zu einer abschließenden Beurteilung gekommen. Dies betreffe vor allem die Frage der Nichtexistenz von nicht erklärten Nuklearaktivitäten im Iran. Parallel dazu hätten Frankreich, Großbritannien und Deutschland ihre Initiative, die internationalen Sorgen wegen des iranischen Nuklearprogramms auszuräumen, fortgesetzt.
Ziel der Verhandlungen sei es, vom Iran "objektive Garantien" zu erhalten, dass das Nuklearwaffenprogramm ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden kann. Im Gegenzug seien die genannten Staaten bereit, in einem Langfristabkommen eine vertiefte Kooperation in den Bereichen Nuklearfragen, Technologie und Kooperation sowie Politik und Sicherheit zu vereinbaren. Die Verhandlungen mit dem Iran gestalteten sich bisher schwierig, so die Regierung. Vor allem sei das Land nicht bereit, im Rahmen von "objektiven Garantien" auf die Urananreicherung und die Wiederaufarbeitung dauerhaft zu verzichten. Nur so könne jedoch die ausschließlich friedliche Nutzung des Nuklearprogramms gewährleistet werden.
Auch im Hinblick auf Nordkorea hätten die diplomatischen Bemühungen noch keine greifbaren Ergebnisse gezeigt, heißt es in dem Bericht. Das Land habe am 10. Februar dieses Jahres mitgeteilt, dass es zu Abschreckungszwecken über Nuklearwaffen verfüge und seine Teilnahme an den Sechser-Gesprächen mit den USA, China, Russland, Südkorea und Japan aufgrund der Haltung der USA und mangelnder Erfolgsaussichten zunächst aussetze. Nach Ansicht der Regierung muss Kernpunkt einer Lösung die unumkehrbare und überprüfbare Aufgabe der Nuklearwaffenambitionen Nordkoreas und die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag sein.