Ernährung. Ein Verbraucherinformationsgesetz, das Transparenz und Informationen über gesundheitsgefährdende oder risikobehaftete Produkte gewährleistet, wird von drei im Bundestag vertretenen Fraktionen gefordert. Einen Gesetzentwurf ( 16/199) mit vier Neuerungen hat dazu die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt.
Er sieht vor, Verbrauchern rechtlichen Anspruch auf den Zugang zu Informationen bei Behörden und Unternehmen zu sichern; darüber hinaus sollten Behörden nach ihren Vorstellungen auch aus eigenem Antrieb heraus Verbraucher etwa über in Lebensmittelskandale verwickelte Produkte, Hersteller, Lieferanten oder Händler informieren können. Im Weiteren seien von informationspflichtigen Behörden Datenbanken über Missstände einzurichten und für Streitfälle über den Informationszugang ein Bundesbeauftragter zu benennen. Anlass für ein entsprechendes Verbraucherinformationsgesetz sehen die Bündnisgrünen in Zusammenhang mit den Fleisch- und Lebensmittelskandalen der vergangenen Wochen. Diese hätten die Verbraucher "massiv" verunsichert. Offenbar geworden sei auch die "Unsicherheit" der Behörden über ihre eigenen Möglichkeiten der Verbraucherinformation.
Die Fraktion rechnet mit einem finanziellen Mehraufwand bei den Personal- und Sachkosten für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Diesen zu beziffern falle zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings schwer, da seine Höhe letztlich von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Gesetzes abhänge. So habe etwa das Umweltinformationsgesetz von 1994 laut einer Umfrage des Bundesumweltministeriums bei den Ländern ergeben, dass der Verwaltungsaufwand mit den vorhandenen personellen und sachlichen Mitteln aufgefangen werden konnte.
Nach den Erfahrungen mit den Fleischskandalen steht auch für CDU/CSU und SPD fest, dass in solchen Fällen künftig die Namen der betroffenen Unternehmen genannt werden müssen, um nicht eine ganze Branche in Misskredit zu bringen. Sie machen sich in einem Antrag ( 16/195) ebenfalls für ein Verbraucherinformationsgesetz stark, das etwa die Koordinierungskompetenz des Bundesamtes für Verbraucherschutz in Absprache mit den Ländern stärkt, um schnellere Reaktionen auch zwischen den Bundesländern zu ermöglichen. Die Fraktionen appellieren an die Bundesregierung, ein Gesetz einzubringen, das die Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln insgesamt transparenter mache und eine verbesserte Dokumentation beim Transport von nicht mehr zum Verzehr geeigneten Produkten festschreibe. Damit könne eine Umdeklarierung von Lebensmitteln erschwert werden.
Neben einer verbesserten Dokumentationspflicht beim Transport von Lebensmitteln setzt die Koalition auf die Entwicklung eines nationalen Frühwarnsys-tems, das den Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern verbessern hilft, sowie auf die Einrichtung einer Anlaufstelle, die vertrauliche Informationen zur Qualität von Lebensmitteln prüft und damit den Informantenschutz für Mitarbeiter aus der Lebensmittelwirtschaft verbessert, um sie vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Die Initiativen sind am 15. Dezember in den federführenden Ernährungsausschuss überwiesen worden.