Die FDP fordert in der einen Initaitve ( 16/228), dass die so genannten "Bonn Powers", eine Kompetenz des Hohen Repräsentanten, in Entscheidungen der Regierung des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina sowie der Republika Srpska und der kroatisch-bosniakischen Föderation einzugreifen, vor dem Abschluss einer Verfassungsreform abgeschafft werden sollen. Die Fraktion führt aus, um die demokratische Entwicklung in dem Land zu stärken und einer reformierten Verfassung eine eindeutige demokratische Legitimität zu verleihen, müsse diese allein von Bürgerinnen und Bürgern Bosniens und Herzegowinas in einem Referendum ratifiziert werden. Grundsätzlich sei die Funktion des Hohen Repräsentanten zu überprüfen und gemäß der Entwicklung des Staates weiter zu reduzieren. Seine Funktion solle allein unter dem Dach der Europäischen Union angesiedelt werden.
Die Liberalen argumentieren, durch seine Entscheidungsbefugnisse trage das Amt des Hohen Repräsentanten nicht zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen Gesellschaft bei. Notwendige Gesetze würden entweder mit Hinweis auf die Nichtzuständigkeit der Parlamente des Landes nicht verabschiedet oder man versuche unter Hinweis auf die Machtkompetenz des Hohen Repräsentanten die Verantwortung für erlassene unpopuläre Gesetze von sich weg zu schieben. Beides fördere zunehmend "eine politische wie ökonomische Nehmermentalität", so die Freien Demokraten.
Die bisher eingeleiteten Reformen müssten hingegen konsequent weiterentwickelt werden. Dringend notwendig sei etwa ein Haushaltsgesetz. Das Land werde erst dann einen ökonomischen Aufschwung erfahren, wenn es als Gesamtstaat einen funktionierenden Rechts- und Wirtschaftsraum mit einem einheitlichen Rechtsystem bilde. Diese Analyse werde von den Parteien in Bosnien und Herzegowina geteilt. Alle Parteien hätten sich zu der Notwendigkeit einer Verfassungsreform bekannt. Der Bundestag solle dieses Bekenntnis begrüßen und die politischen Akteure auffordern, diese Reform nun durch konstruktive Verhandlungen zu verwirklichen.
Die Linkspartei fordert in ihrem Antrag ( 16/217) ein Ende des Operation "Althea". Deutschland müsse den Rückzug der bewaffneten Streitkräfte aus dem Land einleiten. Innerhalb der EU müsse darauf hingewirkt werden, eine internationale nicht-militärische Polizeimission mit erheblich erweitertem Umfang und zeitlich begrenztem Mandat einzusetzen. Die Vereinten Nationen und die OSZE müssten stärker in diesen Prozess einbezogen werden.
Innerhalb der EU müsse darauf hingewirkt werden, den zivilgesellschaftlichen Prozess in Bosnien und Herzegowina durch eine gezielte Unterstützung der lokalen Ökonomie und eine Stärkung der zivilen staatlichen Institutionen zu fördern.
Die Linke führt unter anderem aus, die tatsächlich existierenden erheblichen Sicherheitsprobleme in Bosnien und Herzegowina resultierten aus einer florierenden kriminellen Schattenökonomie. Allerdings gehörten die Bekämpfung von Zwangsprostitution, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel und anderen Varianten des organisierten Verbrechens in Bosnien und Herzegowina ausdrücklich nicht zu den Kernzielen der Operation "Althea".
Die deutschen Streitkräfte seien zur Erfüllung dieser polizeilichen Aufgaben nicht in der Lage und müssten daher abgezogen werden. Ferner sei das aktuelle Konfliktpotential in dem Land letztendlich auf die katastrophale wirtschaftliche und soziale Situation zurückzuführen.
"Neoliberale Deregulierungs- und Privatisierungsstrategien" erwiesen sich gerade in einem fragilen Staat als Konflikt fördernd, da sie die staatlichen Institutionen schwächten und die soziale Kohärenz der Gesellschaft weiter zerstörten. Die Operation "Althea" trüge nicht zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation bei.