Bundestagsnachrichten. Die FDP fordert, das für die Klagebefugnis im abstrakten Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erforderliche Quorum von einem Drittel der Mitglieder des Bundestages auf ein Viertel zu reduzieren. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Artikels 93 Absatz 1 des Grundgesetzes ( 16/126) vorgelegt.
Darin ist geregelt, dass das Bundesverfassungsgericht bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarung von Bundesrecht oder Landesrecht mit dem Grundgesetz auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des Bundestages entscheidet. Nach Auffassung der Liberalen kann das Gericht jedoch seinem Auftrag, die Verfassungsbindung des Gesetzgebers zu kontrollieren, nur nachkommen, wenn auch während der von einer Großen Koalition gebildeten Regierung der Opposition eine Klagebefugnis zukommt.
Die Freien Demokraten begründen ihre Initiative damit, dass die Opposition das für die Klagebefugnis erforderliche Drittel der Bundestagsmitglieder bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen nicht erreicht. Es müsse aber gewährleistet sein, heißt es weiter, dass die parlamentarische Opposition Abstimmungsniederlagen im Bundestag vom Bundesverfassungsgericht überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen kann. Die Fraktion der Liberalen verweist auf das erforderliche Quorum von nur einem Viertel der Bundestagsmitglieder für die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes.