Recht. Bündnis 90/Die Grünen wollen das nationalsozialistische "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" für nichtig erklären lassen. In einem Antrag ( 16/1171) fordern sie die Bundesregierung zu einem Vorschlag auf, der diesem Anliegen der Opfer gerecht wird. Die Fraktion verweist auf einen Appell des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten, das erste Rassengesetz des NS-Staates vom 14. Juli 1933 nach mehr als 70 Jahren zu annullieren. Nach ihrer Auffassung ist die Gesellschaft "in der Pflicht, die Opfer von Zwangssterilisierung und ‚Euthanasie' vollständig zu rehabilitieren, die Überlebenden nach Kräften zu unterstützen und die Erinnerung an das Unrecht wach zu halten". Auf Grundlage des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" wurden nach neueren Forschungen bis Mai 1945 mindestens 400.000 Menschen zwangssterilisiert; an den Folgen des Eingriffs starben mehrere tausend Menschen.