In der Frage des Datenschutzes bei der Anwendung von RFID-Technologien will die Bundesregierung derzeit auf gesetzliche Regelungen verzichten und dem Markt die Chance zur Selbstregulierung geben, heißt es in einer Unterrichtung ( 16/7891). Der damit verbundene geringere Grad an Rechtssicherheit sei hinnehmbar, da RFID-Systeme im datenschutzrechtlichen Bereich noch keine kritische Verbreitung gefunden hätten und auch noch keine Missbrauchsfälle bekannt geworden seien, so die Regierung.
Unter RFID (Radiofrequenz-Identifikation)-Technologie versteht man Verfahren zur kontaktlosen Identifizierung von Objekten oder Personen per Funk. Ihr Einsatz biete großes Potenzial für Wirtschaft und Verbraucher, berge aber auch datenschutzrechtliche Risiken in sich, heißt es weiter. Während sich Unternehmen Effizienzsteigerungen bei logistischen Prozessen versprechen und Verbraucher etwa durch vereinfachte Zahlungsvorgänge profitieren könnten, warnen Datenschützer vor Risiken für das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.
Benötigt würden daher präventive Schutzmaßnahmen, heißt es. Diese sollten über effektive Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, unterstützt durch Sensibilisierungskampagnen und die Förderung datenschutzrechtlicher Technologien erreicht werden, so die Regierung.