Sozial Benachteiligte werden auch künftig keinen Rechtsanspruch auf kostenlose und unabhängige Mieterberatung erhalten. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke ( 16/5247, 16/7171) lehnte der Bundestag am 15. Februar ab. Union, SPD, FDP und Grüne verwiesen darauf, dass es im Interesse des Kostenträgers liege, gegen ungerechtfertigte Mietforderungen vorzugehen. Für Personen, die über wenig eigenesEinkommen verfügten, gebe es ausreichend Beratungsangebote. Die Linke hatte angeführt, dass die Kostenträger häufig keine Überprüfung von Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen bei Beziehern von Arbeitslosengeld II vornähmen.
Aus Sicht der Linksfraktion muss die Beratungsqualität für Erwerbslose verbessert werden. Sie fordert dazu in einem Antrag ( 16/8045), den der Bundestag am 14. Februar in die Ausschüsse überwies, die Trennung von Empfängern des Arbeitslosengeldes I und II bei Beratung und Vermittlung aufzuheben. Ferner plädieren die Abgeordneten für eine bessere Qualifizierung der Berater. Zudem müsse durch eine kurz- und mittelfristige Personalplanung der Bundesagentur für Arbeit "ein ausreichender Stamm von unbefristet Beschäftigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende" garantiert werden.
Das Wehrrecht soll den veränderten Anforderungen an die Bundeswehr angepasst werden. Der Bundestag überwies den entsprechenden Entwurf eines Wehrrechtsänderungsgesetzes der Bundesregierung ( 16/7955) am 14. Februar in Erster Lesung ohne Ausspache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Das Gesetz sieht ein vereinfachtes Verfahren vor, mit dem Reservisten auf freiwilliger Basis zu Übungen eingezogen und im Fall einer Katastrophe eingesetzt werden könen. Dies soll auch für humanitäre Einsätze im Ausland gelten. Zudem soll der Rechtsschutz und Arbeitschutz für Soldaten gestärkt werden.
Die FDP-Fraktion will die für den 1. Januar 2009 geplante Schaffung eines Gesundheitsfonds aufhalten. Die mit dem Gesundheitsfonds verknüpfte Festlegung eines bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitragssatzes durch die Bundesregierung solle aufgegeben werden, fordern die Abgeordneten in einem Antrag ( 16/7737). Zur Begründung heißt es darin, der Gesundheitsfonds löse kein Problem der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern schaffe neue. Die Krankenkassen müssten ihre Beitragsautonomie behalten. Der Weg in eine Einheitsversicherung unter Ausschaltung des Wettbewerbs dürfe nicht weiter beschritten werden.
Die Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit (AGFG) hat im vergangenen Jahr größere Zuwendungen erhalten. Wie aus einer Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten ( 16/7800) hervorgeht, spendeten ihr die Dr. Rath Education Services und die Dr. Rath Health Programms aus dem niederländischen Heerlen in mehreren Teilbeträgen 60.000 Euro und 150.000 Euro. Von Matthias Rath Limited in Slough Berkshire, Großbritannien, kamen weitere 55.000 Euro. Die CDU erhielt 75.000 Euro von der Reederei Claus-Peter Offen in Hamburg sowie 200.000 Euro von Südwestmetall, Stuttgart. An die FDP gingen in Teilbeträgen insgesamt 90.000 Euro von Kurt Fordan aus München sowie 54.000 Euro von der Deutschen Vermögensberatung in Frankfurt am Main; Südwestmetall bedachte sie mit 100.000 Euro.
Die Linksfraktion will Kindern, die bei ihren Großeltern oder anderen Verwandten aufwachsen, das Recht auf Unterhaltsvorschuss einräumen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes ( 16/7889) vorgelegt. Derzeit, so heißt es in der Begründung, erhielten nur Kinder, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von ihrem anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen, Unterhaltsvorschussleis-tungen. Rückten jedoch Verwandte an die Stelle des sorgeberechtigten Elternteils, weil dieser sich nicht um das Kind kümmern kann, gehe der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verloren. Dies laufe dem Sinn des Unterhaltsvorschussgesetzes zuwider, so die Linksfraktion.