Ein Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager soll nach Ansicht des Bundesrates unter Strafe gestellt werden. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/7958) vorgelegt.
Nach ihrer Meinung stellt der internationale Terrorismus auch für Deutschland eine unmittelbare Bedrohung dar. Personen, die eine Ausbildung in so genannten "Terror-Camps" absolviert hätten, seien eine große Gefahr für die innere Sicherheit und die staatliche Ordnung. Nach geltendem Recht sei zwar die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar, der bloße Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager aber nicht. Diese Lücke muss nach Meinung des Bundesrates "dringend geschlossen werden", damit früher und effektiver gegen terroristische Gefahren vorgegangen werden kann.
Zugleich solle die Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen erneut unter Strafe stehen. Diese war im Jahre 2002 abgeschafft worden. Gerade in einer Zeit allgegenwärtiger Bedrohung durch terroristisch motivierte Anschläge könne es nicht hingenommen werden, dass derjenige straffrei bleibe, der dazu aufrufe, sich mit den Zielen solcher Vereinigungen zu solidarisieren.
Die Bundesregierung trägt die Zielvorstellung des Entwurfs mit. Es müsse verhindert werden, dass sich potenzielle Täter in Ausbildungslagern, vor allem im Ausland, für terroristisch motivierte Straftaten ausbilden ließen. Das Thema sei bereits Gegenstand der Koalitionsverhandlungen gewesen. Die Regierung verweist auf Eckpunkte für neue strafrechtliche Regelungen vom September vorigen Jahres, die "baldmöglichst" in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden sollten. So sollen zum Beispiel bestimmte Vorbereitungshandlungen zu schweren terroristischen Gewalttaten und Anleitungen zu solchen Taten generell - auch ohne Bezug zu terroristischen Vereinigungen - unter Strafe gestellt werden.