Ein wenig ist er schon in Vergessenheit geraten - der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Angesichts der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse und auch in Folge der Föderalismusreform wurde der in früheren Jahren viel beschäftigte Ausschuss nur zweimal seit dem Start der Großen Koalition um Vermittlung gebeten. Nun muss er ein drittes Mal tätig werden. Der Bundesrat hat ihn in seiner Sitzung am 15. Februar zur Änderung des novellierten Beamtenstatusgesetzes angerufen.
Die Notwendigkeit einer Neuregelung des Beamtenstatus ergab sich in Folge der Föderalismusreform. Erreicht werden sollte mit dem Gesetz ein einheitliches Statusrecht für die 1,4 Millionen Landes- und Kommunalbeamten.
Im Vermittlungsverfahren soll nun eine auf Wunsch der Länder durch die Bundesregierung eingearbeitete Regelung zurückgenommen werden. Dabei geht es um die Besonderheit von Körperschaften der Länder. Hans-Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte vor der Länderkammer, die Bundesregierung werde sich den Änderungswünschen der Länder nicht verschließen. Ein Vermittlungsverfahren brauche es seiner Ansicht nach dazu jedoch nicht.