Auch innerhalb Berlins gibt es für die Berliner Landespolizei Grenzen - sie liegen an den Schwellen zum Reichstagsgebäude und den anderen Grundstücken und Gebäuden des Deutschen Bundestags. Hier übt der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt aus, das Hohe Haus hat seine eigene Polizeitruppe. So ist es in Artikel 40 Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschrieben und so stand es auch bereits 1919 in der Weimarer Verfassung: Exekutive und Judikative haben keine Verfügungsgewalt im Parlament.
"Staatsanwälte und Richter brauchen die Genehmigung des Bundestagspräsidenten, wenn sie in den Räumen des Bundestages Durchsuchungen oder Beschlagnahmen vornehmen wollen", sagt Rolf Janzen. Er leitet den Bereich Polizei im Referat ZR 3. Janzen kennt den Polizeidienst seit Jahrzehnten. 1979 kam er vom Bundesgrenzschutz zur Bundestagspolizei und stieg vom mittleren über den gehobenen in den höheren Polizeivollzugsdienst auf.
Rund 170 Polizeibeamte sorgen im Bundestag für einen möglichst störungsfreien und sicheren Ablauf der Sitzungen des Parlaments und seiner Gremien. Ihnen obliegt der Schutz aller sich im Bundestag aufhaltenden Personen. Dass sie ihren Dienst für die Besucher so unauffällig versehen, liegt wohl auch an der fehlenden Uniform: Die Bundestagspolizei trägt Zivilkleidung, ist aber durch "Polizeibadges" und in den Öffentlichkeitsbereichen durch Jacken mit der Aufschrift "Polizei" erkennbar. Doch wenn es zu einem Vorfall kommt, werden sie aktiv. "Dann sind sie aufgerufen, die Gefahrenmomente zu beseitigen", sagt Janzen. Wie im Jahr 2003, als eine Frau sich und ihre Kinder auf den Stufen des Reichstags mit Benzin übergoss. Das beherzte Eingreifen der Beamten konnte in letzter Sekunde Schlimmeres verhindern.
"Wir sind hier so etwas wie ein selbstständiger Polizeiabschnitt", sagt Janzen, "eng verzahnt mit den Landeskollegen vor der Tür." Nur so sind reibungslose Abläufe zu gewährleisten, beispielsweise wenn hoher Staatsbesuch die Hauptstadt beehrt. Sobald dieser den Reichstag betritt, geht die Verantwortung für dessen Sicherheit von der Berliner Landespolizei und den Personenschutzkräften des Bundeskriminalamtes auf die Kollegen der Bundestagspolizei über. Aber auch außerhalb solch besonderer Einsatzlagen sind die Polizeibeamten in fünf Dienstgruppen rund um die Uhr an allen Tagen auf die Sicherheit des Deutschen Bundestages und aller sich darin aufhaltenden Personen bedacht.
Wo Politik gemacht wird, erhitzen sich auch die Gemüter. Immer wieder erhalten Abgeordnete Drohbriefe oder Beleidigungen. Wie bei allen anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeiten wird der polizeiliche Ermittlungsdienst der Bundestagspolizei in solchen Fällen aktiv. Er bearbeitet die Anzeigen eigenständig und übersendet sie nach Abschluss der Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Im Referat ZR 3 mit seinen insgesamt rund 300 Beschäftigten sind neben der Polizei weitere Sachbereiche mit Sicherungsaufgaben wie etwa der Einlasskontrolldienst angesiedelt: Er wird dabei durch einen privaten Dienstleister unterstützt, der auch sämtliche Kontrollstrecken betreibt. Diese müssen die rund zwei Millionen Besucher passieren, die jedes Jahr die Reichtagskuppel erklimmen. In den nicht allgemein öffentlich zugänglichen Bereichen des Bundestages haben - mit Ausnahme weniger Personengruppen - alle ihren Hausausweis des Bundestages offen zu tragen. Ein eigenes Sachgebiet im Referat ZR 3, die Zentrale Ausweis- und Besucherstelle, stattet die Zutrittsberechtigten mit einem Bundestagshausausweis aus. "Ein kleines Einwohnermeldeamt" nennt es Rolf Janzen. "Wir streben einen hohen Sicherheitsgrad an, ohne dass es zu einer Belastung kommt", sagt Rolf Janzen. Er nennt den Einlasskontrolldienst die Visitenkarte des Bundestags. "Das Bild, das der Besucher beim Zugang aufnimmt, sollte so angenehm wie möglich sein."