"Das Bundesjustizministerium ist jetzt sauber", verkündete Justizminister Hans A. Engelhardt am 20. Februar 1983. Zuvor hatte der Film "Die weiße Rose" des Regisseurs Michael Verhoeven eine Diskussion über die Gültigkeit der Urteile des NS-Volksgerichtshofes ausgelöst. Im Abspann des Filmes hatte es zunächst geheißen, die Rechtmäßigkeit der Todesurteile gegen die Widerstandskämpfer Hans und Sophie Scholl bestehe noch heute.
Zwar stellte sich diese Behauptung als falsch heraus, jedoch wurde die Forderung nach einer generellen Überprüfung des Zentralregisters auf NS-Unrechtsurteile laut. Im Einzelnen ergaben die Nachforschungen des Justizministeriums, dass von 37.127 Urteilen des NS-Volksgerichtshofes nur noch drei Urteile im Zentralregister eingetragen waren. Sie betrafen Hochverrat, die Betreibung eines Waffenlagers und den Verrat militärischer Geheimnisse. Von 339 Urteilen der Sondergerichte waren noch neun eingetragen. In einer Rede zum 50. Jahrestag der nationalsozialistischen Machtergreifung machte der damalige Justizminister Engelhardt die Zusage, die im Zentralregister verbliebenen Urteile ausnahmslos zu löschen. Alle zwölf Urteile wurden kurz darauf aus dem Zentralregister entfernt. Damit seien alle Unrechtsurteile der Zeit des Nationalsozialismus getilgt, so Engelhardt. Außerdem wies er darauf hin, dass es einer gesetzmäßigen Maßnahme zur förmlichen Aufhebung solcher Urteile nicht bedürfe, da Strafurteile der NS-Justiz, die nach rechtsstaatlicher Auffassung Unrecht gewesen seien, schon durch die Landesgesetzgebung aufgehoben worden seien. Die Streichung der letzten Urteile nannte Engelhardt einen "Schlussstrich unter das dunkelste Kapitel der deutschen Strafrechtsgeschichte".