Die Bundesregierung wird sich nicht für die Einrichtung eines Europäischen Kartellamtes einsetzen. Der Bundestag hat am 14. Februar einen Antrag der Linksfraktion ( 16/5360) abgelehnt, in dem die Regierung dazu aufgefordert worden war. Das Parlament schloss sich dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/7239) an. CDU/CSU, SPD und FDP lehnten den Antrag ab, die Bündnisgrünen enthielten sich.
Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollte ein Europäisches Kartellamt die Kompetenzen der Generaldirektion Wettbewerb innerhalb der EU-Kommission übertragen bekommen und damit Fusionen und Kartelle überwachen sowie Preismissbrauch verhindern. Die Behörde sollte sowohl aus eigener Initiative als auch auf Initiative der nationalen Parlamente und des Europaparlaments tätig werden können. CDU/CSU und SPD äußerten zwar Zweifel, ob die Generaldirektion Wettbewerb "sachgerecht aufgestellt" sei. Der Antrag sei aber abzulehnen, weil Die Linke befürworte, dass ein Europäisches Kartellamt auch politische Initiativen ergreifen soll. Die FDP erinnerte daran, dass sie selbst bereits eine solche Initiative gestartet habe. Der Antrag der Linken enthalte aber Elemente, die Wettbewerb verhinderten, sodass ihm nicht zugestimmt werden könne. Bündnis 90/Die Grünen sahen die Notwendigkeit eines Europäischen Kartellamts, doch greife die Linksfraktion in ihrer Begründung zu sehr in die Märkte ein, etwa bei der Preisaufsicht. Dagegen betonten die Antragsteller, wenn es einen Wettbewerb auf EU-Ebene gebe, sei ein Europäisches Kartellamt die logische Folge.