Besonders lärmempfindliche Personen sollen besser gegen von Windkraftanlagen ausgehende Infraschallemissionen geschützt werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am 7. Mai eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe einstimmig dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überwiesen und den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Die Petentin beklagt sich vor allem darüber, dass das Immissionsschutzgesetz lediglich auf durchschnittlich lärmempfindliche Personen abgestellt sei. Ihr Sohn sei Epileptiker und daher besonders empfindlich gegenüber Einwirkungen der Schallwellen im Infraschallbereich.
Bei der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung erklärte das BMU, dass die Infraschallanteile, die von modernen Windenergieanlagen ausgehen, gemäß einer Studie des Deutschen Naturschutzrings (DNR) deutlich unterhalb der Hörschwelle des Menschen und weit unterhalb der typischerweise in Fahrzeugen oder Maschinenräumen auftretenden Schalldruckpegel lägen. Außerdem seien Windkraftanlagen im Durchschnitt mindestens 500 Meter von Wohngebieten entfernt; eine Belästigung vom Infraschall bei dort wohnenden Menschen sei nicht zu erwarten. Trotzdem verfolge das BMU intensiv den Fortgang der Lärmwirkungsforschung, um auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse rasch reagieren zu können.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses hielten es jedoch für wichtig, die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung zur Einwirkung der von Windkraftanlagen ausgehenden Infraschallemissionen auf besonders lärmempfindliche Menschen auch in Zukunft genau zu verfolgen. Notfalls sei eine rasche Anpassung entsprechender Gesetze erforderlich.