Erneut hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments bei der Entscheidung über Einsätze der Bundeswehr gestärkt: Die Karlsruher Richter verurteilten am 7. Mai die Beteiligung deutscher Soldaten an NATO-Aufklärungsflügen in der Türkei vor Beginn des Irak-Krieges ohne Zustimmung durch den Bundestag als verfassungswidrig. Die Richter gaben damit der klagenden FDP-Fraktion recht, die 2003 mit einem Eilantrag gegen dieses Vorgehen noch ohne Erfolg geblieben war.
Die rot-grüne Bundesregierung hat damals eine parlamentarische Abstimmung mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Aufklärungsflugzeuge vom Typ AWACS unbewaffnet seien und es sich nicht um einen bewaffneten Einsatz handle, der durch den Bundestag beschlossen werden muss.
Das Urteil engt den Entscheidungsspielraum der Bundesregierung ein: Für Karlsruhe war es nämlich nicht entscheidend, dass die Soldaten und die AWACS-Maschinen unbewaffnet waren. Bei dem Einsatz, so erläuterte Verfassungsrichter Udo di Fabrio, habe es sich um eine konkrete Vorbereitung auf einen möglichen Angriff des Iraks gegen die Türkei gehandelt. Die Leitung des Kampfes gegen irakische Luftstreitkräfte wäre in diesem Fall von Bord der AWACS-Maschinen geleitet worden. Deutschland wäre zur kämpfenden Partei geworden.
In Zukunft wird die Regierung lediglich humanitäre Einsätze der Bundeswehr ohne Zustimmung des Bundestages beschließen können. Bei denen dürfen Soldaten Waffen nur zur Selbstverteidigung tragen. Das Verfassungsgericht hatte bereits 1994 entschieden, dass bewaffnete Auslandseinsätze prinzipiell vom Parlament abgesegnet werden müssen. Der Bundestag verabschiedete zehn Jahre später dann das entsprechende Parlamentsbeteiligungsgesetz.