Die Bundestagsverwaltung prüft derzeit die Angaben des Bundestagsabgeordneten Ulrich Adam (CDU). Der Abgeordnete hatte in einem Schreiben an den Bundestagspräsidenten eingeräumt, Sachleistungen in Form persönlicher Werbemittel erhalten, diese jedoch nicht entsprechend der Verhaltensrichtlinien für Abgordnete des Deutschen Bundestages angegeben zu haben. Die Sachmittel wie beispielsweise Kugelschreiber und Handzettel habe er in den Wahlkämpfen 1998, 2002 und 2005 verteilt.
Bundestagsabgeordenten ist es grundsätzlich erlaubt, Spenden oder geldwerte Zuwendungen anzunehmen. In den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages ist festgelegt, dass Abgeordnete verpflichtet sind, über Spenden oder geldwerte Zuwendungen Buch zu führen. So müssen beispielsweise Spenden eines einzelnen Wohltäters (auch einer Firma), die im Jahr zusammen 5.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Übersteigen sie in einem Kalenderjahr 10.000 Euro, werden sie vom Bundestagspräsidenten unter Angabe ihrer Höhe und Herkunft veröffentlicht. Wird die Anzeigepflicht verletzt, kann das Bundestagspräsidium ein Ordnungsgeld festsetzen.
Unabhängig von der Prüfung der Bundestagsverwaltung im genannten Fall hat die Staatsanwaltschaft Stralsund am vergangenen Freitag ein Verfahren eingeleitet. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.