Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes ( 16/3536, 16/7950) abgelehnt. In der Sitzung am 9. Mai stimmten lediglich die Antragsteller für die Vorlage. Während sich die Grünen enthielten, lehnten Koalition und FDP das Vorhaben ab. Die Linke hatte gefordert, dass Mitglieder der damaligen Kommunistischen Partei Deutschland (KPD) mit anderen durch den Nationalsozialismus Verfolgten bei Entschädigungsansprüchen gleichgestellt werden müssten.
Aus Sicht der FDP sei es nicht einzusehen, warum diejenigen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik bekämpft hätten, eine Entschädigung durch diesen Staat erhalten sollten. Die Grünen räumten zwar ein, dass der Widerstand gegen das NS-Regime unter dem heutigen Blickwinkel nicht mehr aufgespalten werden sollte, verwiesen aber darauf, dass seit Ende 1969 keine Ansprüche mehr angemeldet werden können.
Ausgeschlossen von Entschädigungen seien lediglich diejenigen, die seit 8. Mai 1945 wegen eines Verbrechens rechtmäßig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteil wurden, betonten die Koalitionsfraktionen,