Antidopingverfahren
Die Konsequenzen werden auch Unbeteiligte treffen
Der parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Christoph Bergner (CDU), hat auf Nachfrage der Abgeordneten im Sportausschuss am 7. Mai klar gemacht, dass die Entscheidung der Regierung, staatliche Fördermittel für den Deutschen Eishockeybund (DEB) zu sperren, nach wie vor Gültigkeit besitze. Grund sei nicht nur das Fehlverhalten des Spielers, sondern vor allem dass der DEB im Fall des Berliner Eishockeyspielers Florian Busch ein "falsches Urteil" getroffen habe. Busch hatte am 6. März zunächst einen Dopingtest der Nationalen Antidopingagentur (NADA) nach einem Spiel verweigert und sich erst fünf Stunden nach dem Vorfall zu einem Test bereit erklärt.
Abgeordnete, Regierung und anwesende Vertreter des Sports und der Antidopingagenturen kritisierten, dass der DEB den Spieler nicht, wie von der NADA gefordert, für ein Jahr gesperrt hatte, sondern ihn in einem internen Verfahren öffentlich verwarnt sowie eine Geldstrafe von 5.000 Euro und die Ableistung von 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit verhängt hatte.
Bergner kündigte nun an, in diesem Jahr ausgezahlte Fördermittel angesichts der "derartig klaren Sachlage" zurückzufordern - im Haushalt des Innenministeriums sind 600.000 Euro zur Förderung des DEB eingestellt. Das dafür notwendige ordentliche Zivilgerichtsverfahren werde allerdings eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Die Vertreter von NADA und der internationalen Weltantidopingagentur (WADA) hatten darauf verwiesen, dass ihnen Eingriffe oder Rechtsmittel wie ein Berufungsrecht selbst in solch eklatanten Fällen bislang nicht zur Verfügung stehen. Laut Regierung sind rechtliche Regelungen erst ab Januar kommenden Jahres zu erwarten. Alle Fraktionen sprachen sich dafür aus, die Antidopingkontrollen konsequent durchzusetzen. Auf Nachfrage der FDP bestätigte Bergner, die Rückführung von Fördergeldern werde auch die Breitensportförderung für Frauen und Senioren in diesem Bereich erheblich beeinträchtigen.