Bündnis 90/Die Grünen wollen das Vergaberecht reformieren. In einem Antrag ( 16/8810) fordern sie den Bundestag auf, Eckpunkte für eine solche Reform zu beschließen und durch eine bundeseinheitliche Regelung Rechtssicherheit zu schaffen.
Zur Bekämpfung von Korruption und Rechtsverstößen solle ein bundesweites Korruptionsregister eingeführt werden. Ferner fordert die Fraktion, die Anwendung des Vergaberechts zu vereinfachen. Ausschreibungen sollen dabei grundsätzlich in Fach- und Teillose aufgegliedert werden. Auch soll die Transparenz der Vergabeverfahren erhöht werden. Beschränkte und freihändige Vergaben sollen nach dem Willen der Fraktion veröffentlicht werden müssen. Dabei solle der gemeinsame Stufenplan der Wirtschaftsverbände für die flächendeckende Einführung von elektronischen Vergaben in die Gesetzgebung einfließen.
Im Vergaberecht sollen auch die besonderen Anforderungen an Dienstleistungen für Menschen im sozialen Bereich, der Jugendhilfe und in der Arbeitsmarktpolitik berücksichtigt werden. Der Bundestag hat den Antrag am 8. Mai zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.