Die Bundesregierung will das Seelotsgesetz, in dem unter anderem die Voraussetzungen zur Ausübung des Lotsenberufs festgeschrieben sind, novellieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/9037) hat der Bundestag am 8. Mai in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss überwiesen. Vorgesehen ist, die Anforderungen an Bewerber für den Seelotsberuf neu zu fassen, inhaltlich zu ergänzen und ein allgemeines Alkoholverbot für Seelotsen und die Möglichkeit zur Erhebung eines Bußgeldes bei Verstoß gegen die Fortbildungsverpflichtung einzuführen. Der Bundesrat hat keine Einwände.
Dem Gesetzenentwurf zufolge müssen Bewerber zum Zeitpunkt der Zulassung zur Lotsenanwärterschaft eine Ausbildung zum Kapitän abgeschlossen haben und eine Seefahrtzeit von "mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre" in "nautisch verantwortlicher Position" nachweisen. Außerdem muss ein Zeugnis des seeärztlichen Dienstes der See-Berufsgenossenschaft über körperliche und geistige Eignung vorgelegt werden. Die konkreten gesundheitlichen Anforderungen sind seperat geregelt.
Eingeführt wird außerdem ein allgemeines Alkoholverbot, da "der Berater im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte sein muss", heißt es im Gesetzentwurf.
Ein Verstoß soll mit Bußgeld, Entzug der Bestallung oder sogar der "vorläufigen Untersagung der Berufsausübung" geahndet werden können.