Landwirtschaft
FDP und Linksfraktion wollen Bundeswaldgesetz ändern
Die Opposition will das Bundeswaldgesetz ändern. Entsprechende Anträge der FDP ( 16/8409) und der Linksfraktion ( 16/9075) hat der Bundestag am 9. Mai zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen. Dabei geht es beiden Fraktionen im Wesentlichen um eine klare Trennung der Begriffe "Wald" und "Agroforstsystem". Die FDP will damit verhindern, dass auf langfristige Nutzung angelegte Agroforstsysteme zu Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes werden.
In Europa waren Agroforstsysteme über Jahrhunderte ein integraler Bestandteil der Agrarlandschaft - zum Beispiel Knicklandschaften in Schleswig-Holstein, Streuobstwiesen und Waldweidewirtschaften. Im Zuge der zunehmenden Industrialisierung und Spezialisierung der Landwirtschaft sind sie jedoch weitgehend verdrängt worden. Jetzt gibt es nur rudimentäre Reste in der Kulturlandschaft. Deshalb fordern die Liberalen, Projekte zur Anlage von unterschiedlichen Formen von Agroforstsystemen zu fördern. Außerdem sollen sie für die Analyse und Bewertung der kurz-, mittel- und langfristig wirksamen ökologischen Vorteilswirkungen von Agroforstsystemen im Hinblick auf den Schutz und die Entwicklung der Bodenfunktionen, der Biodiversität und der Sickerwassergüte und -menge genutzt werden.
Zudem solle die Bundesregierung die klimarelevanten Leistungen von Agroforstsystemen durch die Zulassung nationaler Waldsenkenprojekte sowie die Anlage von Agroforstsystemen als Ausgleichsmaßnahmen anerkennen.
Die Linke will darüber hinaus eine Neudefinition des Begriffs "ordnungsgemäße Forstwirtschaft". Der Schutz der natürlichen Ressourcen, die Sicherungen der Waldfunktionen und Bewahrung der Biodiversität müssten im Fokus stehen. Die Nutzung von gentechnisch veränderten Bäumen und Sträuchern müsse ausgeschlossen werden. Schließlich sollen Kleinwaldbesitzer gezielt unterstützt werden.
Laut Fraktion gibt es in Deutschland mehr als 11,1 Millionen Hektar Wald- und Forstflächen. Die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Waldes dient der Rohstoffversorgung der einheimischen Holzwirtschaft. Diese beinhalte die stoffliche und energetische Verwertung des nachwachsenden Rohstoffes Holz.