Der Bundestag hat sich am 8. Mai dagegen ausgesprochen, so genannte Arbeitgeberzusammenschlüsse zu fördern. Einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion ( 16/4806) lehnte er auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/8262) mehrheitlich ab, wobei nur Bündnis 90/Die Grünen mit der Linken dafür stimmten. Die Linke hatte das Problem verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit in ländlichen Räumen aufgegriffen. In diesen Gebieten müsse die Arbeit so organisiert werden, dass ganzjährige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Die Fraktion verwies auf das Beispiel Frankreichs, wo es betriebliche Kooperationsvereinigungen gebe, die ihre Mitarbeiter je nach Arbeitsanfall an ihre Mitgliedsbetriebe ausleihen. Auf Landesebene gebe es auch in Deutschland bereits Modellprojekte.
Das Potenzial nachwachsender Rohstoffe wird in Deutschland noch nicht ausgeschöpft. Dagegen könnten klare Schwerpunkte, stärkere Forschung und Entwicklung sowie die Erfassung zusätzlicher Indikatoren wie Kohlendioxid-Vermeidungskosten helfen, heißt es in einem Technikfolgenabschätzungsbericht des Bildungs- und Forschungsausschusses ( 16/7247). Hauptproblem sei der deutlich höhere Preis gegenüber herkömmlichen Produkten. Der Bericht konzentriert sich auf die stoffliche Nutzung, also etwa die Herstellung von Papier, Bioschmierstoffen und Werkstoffen aus Plastik und Holz. Die Industrie verarbeite jährlich etwa 2,7 Millionen Tonnen nachwachsende Rohstoffe, vor allem pflanzliche Öle und Stärke. Stärke werde in der Papierindustrie, für Wasch- und Reinigungsmittel, als Bindemittel und in Klebstoffen genutzt.
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase erlassen ( 16/7604) und dem Parlament zugeleitet. Damit soll die Zahl von bestimmten unter das Kyoto-Protokoll fallenden Emissionen verringert werden, um so die Umwelt zu schützen. Die Regelung sieht vor, Grenzwerte, Prüfpflichten, aber auch Rücknahme und Rückgewinnungsvorschriften beim Umgang mit fluorierten Treibhausgasen entsprechend zu verändern.
Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der FDP dafür eintreten, dass weiterhin allein Universitäten das Promotionsrecht haben. Wie es in einem Antrag ( 16/7842) heißt, soll sich die Regierung außerdem für noch stärkere Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen einsetzen. Zentrales Anliegen sei, die Einheit von Forschung und Lehre zu sichern. Problematisch sei das Ausgliedern universitärer Forschungseinrichtungen, da sich so das Wissenschaftssystem weiter zersplittere. Wenn angedacht werde, das Promotionsrecht nicht mehr nur bei Universitäten zu belassen, sei zu befürchten, dass Spitzen-Nachwuchsforscher sich noch stärker von Hochschulen entfernen.