Bei der so genannten Listung von terrorverdächtigen Personen kommt es nach Ansicht der FDP zu substanziellen rechtsstaatlichen Defiziten, die behoben werden sollten. Dies verlangt die Fraktion in einem Antrag ( 16/8903). Diese Praxis in der Terrorbekämpfung dürfe nicht dazu führen, "dass durch staatliche Eingriffe rechtsstaatliche Grundsätze und die Achtung der Menschenrechte ausgehebelt oder gar aufgegeben werden", heißt es zur Begründung. Es habe sich gezeigt, dass auch unschuldige Bürger Opfer staatlicher Sanktionen geworden seien.
Das "Listungsverfahren" wird auf der Ebene der EU und der Vereinten Nationen (VN) praktiziert und ist Teil einer internationalen Strategie zur Terrorismusbekämpfung. Es richtet sich gegen einzelne terrorverdächtige Personen, Gruppen und Organisationen. Zu den Sanktionen gehören das Einfrieren von Konten, der Zugriff auf wirtschaftliche Ressourcen, Reisebeschränkungen und die Verweigerung bestimmter staatlicher Dienstleistungen. Die FDP setzt sich für eine Verfeinerung des Listungsverfahrens ein und fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, dafür ihren Einfluss auf internationaler Ebene - im VN-Sicherheitsrat, im UN-Sanktionsausschuss und im Europarat - geltend zu machen. Die Listung solle so gestaltet werden, dass "verfahrensbezogene und materiell-rechtliche Standards des effektiven Rechtschutzes der Betroffenen im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens garantiert werden". Auf VN-Ebene solle ein unabhängiges Gremium über die Rechtmäßigkeit der Aufnahme in die "Terrorliste" entscheiden. Dieses Gremium solle auch Einsicht in belastendes Beweismaterial haben und die Befugnis erhalten, die Betroffenen von der "Terrorliste" zu streichen. Bei unrechtmäßiger Listung sollen die Betroffenen entschädigt werden.