SICHERUNGSVERWAHRUNG
Negatives Urteil von Experten
Experten bewerten das Vorhaben der Bundesregierung, jugendliche Straftäter unter bestimmten Umständen nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen, überwiegend negativ. Der Rechtsausschuss hatte zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung ( 16/6562) am 28. Mai eine öffentliche Anhörung organisiert. Gerhard Schäfer, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, sagte, das Interesse der Allgemeinheit am effektiven Schutz vor hochgefährlichen Straftätern sei zu respektieren. Es sei auch anzuerkennen, dass der Entwurf sich bemühe, die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Anwendung des Jugendstrafrechts so einzuengen, dass diese in der Tat als "ultima ratio" verstanden werden könne. Dennoch habe er starke Vorbehalte. Diese beruhten in erster Linie darauf, dass bei jungen Menschen die laut Entwurf geforderte Beurteilung der Gefährlichkeit nicht verlässlich festgestellt werden könne. Arthur Kreuzer, Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, empfahl dem Bundestag, ehe er das Gesetz verabschiede, sollte er über eine grundsätzliche Neukonzeption des gesamten Sicherungsverwahrungsrechts nachdenken.
Edwin Pütz, Leiter der Jugendarrestanstalt Düsseldorf, war anderer Meinung: Die geplante Änderung des Jugendgerichtsgesetzes sei eine sinnvolle und seines Erachtens notwendige Ergänzung. Matthias Konopka, Leiter der Justizvollzugsanstalt Straubing, begrüßte ebenfalls den vorliegenden Gesetzentwurf. Angesichts steigender Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und Heranwachsenden sowie einer bislang teilweise zu beobachtenden Gleichgültigkeit im Verhalten während des Vollzuges sei dringender Handlungsbedarf gegeben.