Frühere Kriegsgefangene aus dem Gebiet der ehemaligen DDR werden eher als geplant entschädigt. Einen Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, nach dem das Heimkehrerentschädigungsgesetz nicht erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, sondern schon zum 1. Juli 2008, hat der Bundestag am 29. Mai einstimmig gebilligt. Angesichts des hohen Alters der begünstigten ehemaligen Kriegsgefangenen sei ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, hieß es zur Begründung. Gezahlt werden einmalig 500 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948, 1.000 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 und 1.500 Euro für Entlassungen ab 1951.
Der Bundestag hat am 29. Mai mit den Stimmen aller Fraktionen dem Koalitionsentwurf zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 ( 16/9059, 16/9341) in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Fassung zugestimmt. Somit werden die Bezüge von Beamten und Richtern des Bundes sowie Soldaten unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes ab 1. Januar 2008 um 3,1 Prozent erhöht. Für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre gibt es entgegen den ursprünglichen Planungen keine Erhöhung der Bezüge. Ebenso wenig werden die Diäten der Abgeordneten des Bundestages erhöht.
Pflegeleistungen sollen in Zukunft beim Erbrecht besser als bisher berücksichtigt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/8954) vor. In Zukunft solle jeder gesetzliche Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten - und zwar unabhängig davon, ob er für Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat. Der Entwurf sieht außerdem vor, für Ehegatten und Kinder Stundungen zuzulassen, wenn der Verstorbene ein Unternehmen oder ein Eigenheim hinterlässt und durch Pflichtteilsansprüche deren Verkauf droht. Darüber hinaus sollen künftig alle Personen geschützt werden, die der vererbenden Person vergleichbar nahe standen. Dies ist zum Beispiel bei Stief- und Pflegekindern der Fall. Der Bundesrat fordert die Regierung unter anderem auf, den Kreis der Erbberechtigten um diejenigen zu erweitern, die den Verstorbenen zuvor gepflegt haben. So sollten beispielsweise auch pflegende Schwiegerkinder oder sonstige Verwandte einbezogen werden.
Eine Sicherung der Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/9311), der am 29. Mai in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Die Grünen fordern darin unter anderem eine Stärkung des Datenschutzes am Arbeitsplatz. So müsse der Schutz vor Überwachung mit optischen und elektronischen Geräten ebenso gesichert sein, wie der Schutz der Arbeitnehmerdaten während des Beschäftigungsverhältnisses.