Die Forderung nach Transparenz bei den Marketing-Aufwendungen der Pharmabranche und das Plädoyer für eine bessere Qualitätskontrolle von Einrichtungen, die Blindenführhunde ausbilden, standen am 26. Mai im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses.
Ein Petent setzte sich dabei dafür ein, die Pharmabranche gesetzlich zu verpflichten, sämtliche von diesen Unternehmen an Ärzte, Kliniken, Selbsthilfegruppen oder Patientenorganisationen geleisteten Zuwendungen publik zu machen. Dieser Wirtschaftszweig stecke nach Schätzungen jährlich 2,5 Milliarden Euro in Marketingmaßnahmen. Diese Summe werde über entsprechende Aufschläge auf die Medikamentenpreise letztlich von den Bürgern bezahlt. Der Petent, der als Klinikdirektor arbeitet, berichtete, dass Ärzte nach wie vor auf vielfältige Weise, etwa durch Einladungen zu Tagungen in teuren Hotels, beeinflusst würden. Problematisch seien auch Gelder für Patientenvereinigungen, die ihrerseits auf die Gesundheitspolitik Einfluss nähmen. Selbstverpflichtungs- erklärungen der Branche nützten nichts. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz (SPD), plädierte dennoch dafür, den Weg der Selbstkontrolle und Selbstverpflichtung zu gehen: Die "Normsetzung aus einer Organisation heraus" habe einen hohen Wert.
Ein anderer Petent machte sich dafür stark, die Krankenkassen zu verpflichten, ein qualifiziertes Berufsbild für die Ausbilder von Blindenführhunden zu entwickeln und auf dieser Basis solche Schulen streng zu überprüfen. Bislang könne jedermann einen entsprechenden Gewerbeschein erhalten, "auch wenn er keine Ahnung hat". Das Mitglied des Deutschen Vereins für Blindenführhunde klagte, wegen dieses "ziemlich desorganisierten Zustands" würden viele teils gefährliche Führhunde ausgeliefert. Die Petition verlangt daher eine gesetzliche Regelung des Berufsbilds "Blindenführhunde-Ausbilder". Staatssekretär Schwanitz sprach sich gegen eine solche gesetzliche Regelung aus. Dafür sei allein schon die Zahl der Betroffenen zu gering. Laut Schwanitz existieren bei den Kassen hohe Standards für medizinische Hilfsmittel. In diesem Zusammenhang müssten auch Schulen für Blindenführhunde vielfältig differenzierte Kriterien erfüllen.