Die Bundesregierung will an ihren Plänen zur Reform der Unfallversicherung im Wesentlichen festhalten. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf ( 16/9154) lehnt es die Regierung unter anderem ab, vorgesehene neue Informationspflichten für Unternehmen wieder zu streichen. Es sei schon 2007 beschlossen worden, dass der Betriebsprüfdienst von der Unfall- auf die Rentenversicherung übergeht. Dies mache vier neue zusätzliche Angaben zur Unfallversicherung in der Jahremeldung der Unternehmen notwendig, schreibt die Regierung. Ein höherer Bürokratieaufwand gehe damit nicht einher. Der Bundesrat hatte sich gegen die Regelung ausgesprochen, die Arbeitgeber verpflichtet, zukünftig nicht mehr eine Meldung für ihr gesamtes Unternehmen - den Lohnnachweis - abzugeben, sondern für jeden Mitarbeiter eine eigene.
Die Regierung schreibt, sie werde an ihrem Plan festhalten, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht zu stellen. Die Regierung will laut ihrer Stellungnahme aber eine Anregung des Bundesrats aufgreifen, wonach die Unfallversicherung auch für solche Vereinsmitglieder geöffnet werden soll, die kein Wahlamt ausüben.
Der Bundestag behandelte den Gesetzentwuf am 29. Mai in erster Lesung. Die Abgeordneten überwiesen ihn, genauso wie einen Antrag der der FDP ( 16/6645) und der Grünen ( 16/9312) zur weiteren Beratung in den Fachausschuss.
Kern des Entwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) stellt eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Versicherung dar. Die branchenbezogene Organisation der gewerblichen Unfallversicherung habe den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft in den vergangenen Jahren nicht nachvollzogen, schreibt die Regierung zur Notwendigkeit einer Reform. Auf eine Leistungsreform wurde allerdings nach langer Diskussion verzichtet. Die Regierung will die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von derzeit 23 auf neun bis Ende 2009 reduzieren. Dadurch sollen "nachhaltig leistungsfähige Träger geschaffen werden", heißt es in dem Entwurf.
In der gewerblichen Unfallversicherung soll ein neuer Lastenausgleich eingezogen werden, der zu einer Angleichung der Beitragssätze führen soll. Profitieren würden in der Folge von niedrigeren Beitragssätzen Branchen wie der Maschinenbau, die Metall- und Holzverarbeitung oder Hütten- und Walzwerke. Dagegen müssten Branchen wie die Fein- und Elektromechanik, der Groß- und Einzelhandel, mit steigenden Beiträgen rechnen. Ferner sieht der Entwurf vor, das Arbeitsschutzsystem zu reformieren. Mit der Einrichtung einer Nationalen Arbeitsschutzkonferenz soll die Strategieumsetzung zentral zusammengeführt werden.