Die Kindertagesbetreuung soll ausgebaut werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf für ein Kinderbetreuungsgesetz ( 16/9299) vorgelegt, der am 29. Mai in den Bundestag eingebracht wurde.
Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren soll danach schrittweise bis 2013 auf eine bundesweit durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent angehoben werden. Ab August 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geben.
Gleichzeitig soll die Kindertagespflege qualitativ verbessert werden und eine finanzielle Gleichbehandlung aller Träger von Tageseinrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Vorraussetzungen für den Betrieb erfüllen, gesichert sein. Für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in einer Tageseinrichtung betreuen lassen wollen oder können, soll ab 2013 eine monatliche Zahlung eingeführt werden, schreiben die Fraktionen.
Weiter heißt es, der Bund werde sich von 2008 bis 2013 an der Ausbauphase mit insgesamt bis zu 4 Milliarden Euro und ab 2014 an den Betriebskosten mit jährlich 770 Millionen Euro beteiligen.
Ebenfalls in erster Lesung beraten wurde ein Antrag der Linksfraktion ( 16/9305), der sich gegen die von der Koalition geplante finanzielle Gleichstellung von frei-gemeinnützigen und privat-gewerblichen Träger beim Ausbau der Kinderbetreuung wendet.
Eine Gleichbehandlung der Träger, so begründen die Abgeordneten ihren Antrag, stelle einen Paradigmenwechsel dar und führe zur Aufspaltung in der Jugendhilfe. Die öffentliche Förderung profitorientierter Kita-Unternehmen fördere "teure Luxusbetreuung" für Kinder zahlungskräftiger Eltern und "Billigverwahrung" für die Kinder einkommensschwacher Eltern, so die Fraktion.