BRANNTWEINMONOPOL
Bundestag will die Subventionierung bis zum Jahr 2017 beibehalten
Der Bund subventioniert die kleinen Alkoholbrennereien auf dem Land zurzeit mit rund 100 Millionen Euro jährlich. Das soll auch so bleiben: Der Bundestag hat am 29. Mai die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel dafür stark zu machen, dass die EU ihre Ende 2009 auslaufende Ausnahmeregelung vom üblichen Beihilferegime um sieben weitere Jahre bis 2017 verlängert. CDU/CSU und SPD hatten dazu einen entsprechenden Antrag ( 16/9304) eingebracht.
Diese Vorzugsbehandlung, Branntweinmonopol genannt, genießen kleine und mittlere landwirtschaftliche Getreide- und Kartoffelbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien, Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer, das sind Obsterzeuger ohne eigenes Brenngerät. 30.000 Abfindungsbrennereien gibt es in Deutschland, sie produzieren ohne zollamtliche Sicherung, die Menge wird nur geschätzt. Vollständig amtlich erfasst wird dagegen die Alkoholproduktion der rund 1.200 Verschlussbrennereien, die 95 Prozent der gesamten Alkoholerzeugung ausmacht.
Das erste Branntweinmonopolgesetz war schon 1919 in Kraft getreten. Das seit 1922 geltende zweite Gesetz regelt vor allem den staatlichen An- und Weiterverkauf von in Deutschland produziertem Ethylalkohol. Verwaltet wird es von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, einer Bundesbehörde in Offenbach. Je nach Alkohol ist eine Brennerei verpflichtet, ihre Produktion an die Bundesmonopolverwaltung abzuliefern. Dafür erhält der Eigentümer ein Branntweinübernahmegeld, das die durchschnittlichen Selbstkosten deckt, die in der Regel höher sind als der Weltmarktpreis für Alkohol. Da die Behörde den Alkohol zurzeit nur mit Verlust verkaufen kann, wird der Fehlbetrag durch einen Bundeszuschuss gedeckt. Nicht ablieferungsfähiger Alkohol muss selbst vermarket werden. Brennereien, die nicht abliefern müssen, können ihre Produktion selbst vermarkten und erhalten keine Subventionen. Die Bundesmonopolverwaltung verarbeitet den Rohalkohol zu Neutralalkohol und wasserfreiem Alkohol und gewährleistet dessen Absatz für die Industrie, etwa zur Herstellung von Lebensmitteln, Spirituosen, Arzneimitteln und Kosmetika.
Nach Ansicht des Bundestages hat sich der deutsche Weg der Alkoholerzeugung in kleinen und mittleren Brennereien bewährt. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesernährungsministerium haben laut Koalition mit Brennerei-Experten geprüft, ob die weitere Förderung EU-rechtlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Ergebnis: Die Verlängerung der EU-Ausnahmeregelung für das Branntweinmonopol für weitere sieben Jahre sei die "beste und gesetzestechnisch am einfachsten zu realisierende Fördermaßnahme". Die Beihilfen sollten sich dabei an der mittelfristigen Finanzplanung orientieren. Die nationale Förderung sei für die Brennereien nach wie vor von "existenzieller Bedeutung".