SCHORNSTEINFEGER
Künftig sollen die Kehrbezirke alle sieben Jahre ausgeschrieben werden
Einmal Bezirksschornsteinfeger, immer Bezirksschornsteinfeger - damit ist es bald vorbei. Auch in dieses Handwerk bläst der Wind des Wettbewerbs, und wieder einmal musste die EU ein wenig nachhelfen. Mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ( 16/9237) setzt die Bundesregierung jetzt Vorgaben der EU-Kommission aus einem Vertragsverletzungsverfahren um, das sie vor fünf Jahren wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte.
Beanstandet hatte Brüssel vor allem, dass die Ausübung des Handwerks auf nur einen Schornsteinfegermeister pro Bezirk beschränkt ist und dieser außerhalb seines Kehrbezirks nicht tätig werden darf. Das soll sich ändern: Künftig sollen die Kunden sich für die meisten Schornsteinfegertätigkeiten mit Ausnahme von Kontrollen einen Anbieter aussuchen können. Das Verbot, Nebentätigkeiten auszüben, wird aufgehoben. Damit können sie auch Leisungen anbieten, die nicht zu ihren klassischen Aufgaben gehören, etwa die Energieberatung.
Die bisherigen Kehrbezirke will die Regierung beibehalten. Aus Gründen der Brandsicherheit und des Klimaschutzes müsse weiterhin kontrolliert werden, ob die Eigentümer ihre Pflichten erfüllt haben, heißt es. Die Bezirke sollen ausgeschrieben und für jeweils sieben Jahre an einen Bezirksbevollmächtigten vergeben werden. EU-Wettbewerber sollen sofort Chancengleichheit erhalten. Anlagen reinigen und überprüfen dürfen nur Betriebe, die als Schornsteinfeger in die Handwerksrolle eingetragen sind oder Leistungen in diesem Handwerk ausführen dürfen. Wer in Deutschland als Schornsteinfeger arbeiten will, muss sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registrieren lassen. Als Übergangsregelung ist vorgesehen, dass bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister bis Ende 2014 in ihrem Bezirk bleiben, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Den Tätigkeitsbereich des Bezirksschornsteinfegermeisters will die Regierung nach altem Recht bis Ende 2012 beibehalten. Danach werden aus ihnen Bezirksbevollmächtigte. Bezirke, die ab 2010 frei werden, sollen schon nach neuem Recht ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben werden.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 19 Änderungsvorschläge und Prüfbitten vorgebracht. Wettbewerbsverzerrungen zulasten anderer Handwerke müssten in der Übergangszeit so gering wie möglich gehalten werden, heißt es darin. Die Regierung erklärt sich in ihrer Gegenäußerung dazu bereit, die Auswirkungen des Gesetzes auf andere Handwerke während der Übergangszeit zu überprüfen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 29. Mai zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.