Die Einrichtung der EU-Grundrechteagentur in Wien hatte den Stein ins Rollen gebracht: Nachdem mehrere Abgeordnete den Sinn einer solchen Institution ernsthaft in Zweifel gezogen hatten, war dies Anlass genug, um einmal grundsätzlich die zunehmende Zahl dieser Agenturen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Schon länger war im Europausschuss sowohl deren Aufgabenstellung und -kontrolle als auch die Effizienz der Kontrolle und deren Personalpolitik kritisiert worden.
In einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Koalition und von Bündnis 90/Die Grünen, der am 26. Juni verabschiedet wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, das Parlament über neue europäische Agenturen zu unterrichten - und das vor den Verhandlungen über weitere Institutionen dieser Art. Der Antrag basiert auf einem Unions-Dokument ( 16/8983). Darin hatte die Kommission in einer Mitteilung an das Europaparlament und den Rat Stellung zu möglichen Perspektiven Europäischer Agenturen genommen.
In dem Entschließungsantrag wird außerdem gefordert, dass in Zukunft ein klarer und kohärenter Rechtsrahmen für diese Agenturen entwickelt werden soll. Während es für die sechs bestehenden Exekutivagenturen in der EU klare Vorgaben gibt, existiert derzeit für die so genannten Regulierungsagenturen kein gemeinsamer Rechtsrahmen. Die Regulierungsagenturen, zu denen beispielsweise die Europäische Arzneimittelbehörde zählt, beschäftigen derzeit rund 3.800 Mitarbeiter und verfügen in diesem Jahr über ein Budget von ca. 1,3 Milliarden Euro. Ein Antrag der FDP ( 16/8049), der sich unter anderem dafür aussprach, dass die Agenturen der vollen parlamentarischen Kontrolle unterliegen sollen, wurde bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der Grünen abgelehnt.