Vorschläge zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen und beruflichen Leben haben die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Der Bundestag überwies die Anträge am 26. Juni an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Die Liberalen halten die Zulassung neuer Träger bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für zu strikt. In ihrem Antrag ( 16/9451) fordern sie daher, die Zulassung offener zu gestalten und damit den Wettbewerb in der Eingliederungshilfe zu stärken. Dabei seien die Interessen der Kostenträger zu berücksichtigen. Die Abgeordneten schreiben, zurzeit könne die Zahl der Leistungserbringer und damit die Pluralität des Leistungsangebotes zum Nachteil der Menschen mit Behinderung begrenzt werden. Ein funktionierender Wettbewerb sei aber der Garant für die Sicherung des Wunsch- und Wahlrechtes der Leistungsnutzer.
Die Grünen wollen Persönliche Budgets für Menschen mit Behinderung bei der beruflichen Teilhabe ermöglichen. In ihrem Antrag ( 16/9753) fordern die Abgeordneten, es dürfe nicht dabei bleiben, dass Werkstattleistungen in Form von Persönlichen Budgets nur dann in Anspruch genommen werden dürfen, wenn behinderte Menschen den Status eines Werkstattbeschäftigten haben. Vielmehr müsse Menschen mit hohem bis sehr hohem Unterstützungsbedarf eine gleichberechtigte Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Dies bedeute, Sozialleistungsansprüche unabhängig von Werkstätten auszugeben.
Seit 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Aus dem Budget bezahlen Behinderte Aufwendungen, die aufgrund ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind.