Im Ziel sind sich alle einig: Der Kampf gegen die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen muss weitergehen. Denn, so stellte die SPD-Abgeordnete Angelika Graf in einer Bundestagsdebatte am 26. Juni fest, trotz internationaler Ächtung, zahlreicher Konventionen, langfristigen politischen Engagements und umfangreichen Projekten in den Entwicklungsländern sei Genitalverstümmelung immer noch ein gravierendes und hochaktuelles Problem. "Die Zahl der betroffenen Frauen steigt von Tag zu Tag", sagte Graf. Die Koalition habe daher einen Antrag ( 16/9442) vorgelegt, der "adäquat und zielgruppengerecht den komplexen soziokulturellen innerdeutschen und internationalen Herausforderungen beim Kampf gegen Genitalverstümmelung" begegne.
Die Fraktionen fordern unter anderem sicherzustellen, dass Länder, in denen die Genitalverstümmelung nicht verboten ist und auch nicht verfolgt wird, nicht als so genannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Außerdem soll mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, dass die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Körperverletzung der breiten Öffentlichkeit und insbesondere den Migrantenorganisationen stärker bekannt gemacht wird. Entsprechend einer Beschlussem-pfehlung des Familienausschusses ( 16/9694) wurde der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Opposition angenommen.
Für die FDP bedauerte die Sibylle Laurischk, dass es nicht gelungen sei, sich zu einer gemeinsamen Initiative zusammenzufinden. Laurischk plädierte dafür, die Verjährungsfrist für Mädchen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind und zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig waren, zu verlängern, damit sie als Erwachsene die Möglichkeit haben, Strafanzeige zu stellen. In einem eigenen Antrag ( 16/3842, 16/8657), der ebenso wie Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3542) und der Linksfraktion ( 16/4152) abgelehnt wurde, verlangen die Liberalen zudem, Frauen und Mädchen umfassender über ihre Rechte und Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten aufzuklären.
Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk forderte, die weibliche Genitalverstümmelung ausdrücklich als eigenen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Damit würde man ein klares Signal an Ärzte, Eltern und Opfer senden. Aus Sicht der Linksfraktion gilt es, den sozialen Status der Frau nachhaltig zu stärken, um so eine der Ursachen weiblicher Genitalverstümmelung anzugehen, sagte die Abgeordnete Kirstin Tackmann.
Im Anschluss an die Debatte stimmte der Bundestag einem Antrag der Koalition zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen zu ( 16/6429, 16/9367). Darin wird das Thema Gewalt gegen Migrantinnen verstärkt in den Blick genommen und gefordert, anonyme Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen.