Für einen flexibleren Renteneintritt machen sich die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen stark. Die Grünen schlagen in einem Antrag ( 16/9748) vor, dass Arbeitnehmer ab dem 60. Lebensjahr, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, eine Teilrente beantragen können. Der gesamte Verdienst und die Teilrente dürften nicht höher sein als der bisherige Verdienst oder der Verdienst für eine Vollzeittätigkeit, heißt es in dem Antrag weiter. Außerdem müsse, so die Grünen-Fraktion, die bereits beschlossene schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze für den abschlagsfreien Bezug einer Erwerbsminderungsrente von 63 auf 65 Jahre wieder zurückgenommen werden.
Der Bundestag überwies die Vorlage am 26. Juni zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion ( 16/8542) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die Liberalen plädieren für einen flexiblen Renteneintritt ab dem 60. Lebensjahr bei Wegfall der Zuverdienstgrenzen. Voraussetzung für den flexiblen Rentenzugang ist, dass die Summe der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgungsansprüche des Versicherten vom dem Zeitpunkt des Renteneintritts an über dem Grundsicherungsniveau liegt.