Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich, sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Zahlungsansprüche gegenüber ihren Kunden leichter als bisher durchzusetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/511, 16/9787) wurde am 26. Juni mit überwältigender Mehrheit vom Parlament angenommen. Für die Betriebe sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann.
Die FDP-Fraktion ist mit einem Antrag ( 16/395), die Entscheidungen kommunaler Gesellschaften transparent zu machen, gescheitert. Auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 16/9732) lehnte die Mehrheit des Bundestages am 26. Juni eine entsprechende Initiative ab. Mit dem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, welche Änderungen des GmbH-Gesetzes sowie des Aktiengesetzes vorgenommen werden sollten, um diese Transparenz deutlich zu erhöhen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt nach Ansicht der Linksfraktion einen unzureichenden Schritt dar, um einen effektiven Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Die Abgeordneten haben deshalb einen Antrag ( 16/9637) vorgelegt, der am 26. Juni in erster Lesung vom Bundestag beraten wurde. Darin fordert die Fraktion, das AGG zu verbessern.
Ein Abgeordneter des Bundestages hat vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vom Dezember 2007 angestrengt. Mit überwältigender Mehrheit beschloss das Parlament am 26. Juni, eine Stellungnahme abzugeben ( 16/9783). Es bat Bundestagspräsident Lammers, Professor Ingolf Pernice als Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Weiter wurde beschlossen, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu weiteren Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen ( 16/9782).
Jugendliche sollen nach dem Willen der Grünen schon mit 16 Jahren wählen dürfen. In einem Antrag ( 16/6647), der am 26. Juni in den Bundestag eingebracht wurde, fordert die Fraktion, die Bundesregierung solle im kommenden Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Junge Menschen würden immer früher selbständig, sie seien daher auch früher reif genug, das Wahlrecht auszuüben. Daneben sei es ein gutes Zeichen, um zu zeigen, dass Jugendliche von der Gesellschaft ernst genommen würden, heißt es zur Begründung.
Die Aussetzung der Abschiebungen von Flüchtlingen aus dem Kosovo fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 16/9143), den der Bundestag am 26. Juni zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen hat. Insbesondere der Schutz von Minderheiten sei im Kosovo nach Ansicht unterschiedlicher Beobachter nicht gewährleistet, schreiben die Abgeordneten und fordern, Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen von Flüchtlingen aus dem Kosovo nicht mehr zu widerrufen und laufende Widerrufsverfahren einzustellen.
Einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes ( 16/9300) hat der Bundestag am 27. Juni einstimmig verabschiedet. Die Neuregelung war durch das Inkrafttreten des Abgeordnetenstatutes des Europäischen Parlamentes mit Beginn der siebten Wahlperiode im Jahre 2009 notwendig geworden. Beim Übergang vom alten auf das neue System müsse den Abgeordneten ein Wahlrecht hinsichtlich der Fortgeltung bisheriger Regelungen eingeräumt werden, wobei Doppelleistungen ausgeschlossen sein müssten, heißt es in der Beschlussempfehlung ( 16/9570) des 1. Ausschusses.