MINISTERVERSORGUNG
Bundestag kürzt das Übergangsgeld
Angesichts der demografischen Entwicklung soll auch die oberste politische Leitungsebene des Bundes einen Beitrag für ihre Alterssicherung leisten. Der Bundestag hat dazu am 26. Juni einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes ( 16/5052, 16/9759) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Während sich die Grünen und die FDP-Fraktion enthielten, stimmte die Linksfraktion gegen die Vorlage.
Die Bezugsdauer des Übergangsgelds wird nun von bislang drei auf zwei Jahre gekürzt und die Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt von bisher zwei auf vier Jahre heraufgesetzt. Betroffen von dieser Regelung sind ehemalige Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre. Außerdem werden erstmals die Mitglieder des Ministerrats der ehemaligen DDR, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in ihr Amt kamen, in die Ministerversorgung einbezogen. Ihre besondere Stellung als "einzige demokratisch legitimierte Mitglieder des Ministerrats" und die "historische Bedeutung ihrer Arbeit" würden eine Mindestabsicherung gebieten, heißt es zu Begründung
Als weitere Folge der Änderung wird das Ruhegehalt künftig erst mit dem Erreichen der für Beamte geltenden Regelaltersgrenze von 65 Jahren gewährt. Auf Antrag können ehemalige Mitglieder der Bundesregierung auch schon ab dem 60. Lebensjahr Ruhegehalt bekommen, müssen dann aber einen Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr hinnehmen. Außerdem werden private Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf das Ruhegehalt sowie Renten auf das Übergangsgeld angerechnet.