Der Bundestag hat am 27. Juni eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens beschlossen ( 16/9733,16/6308). Für die Neuregelung stimmten neben den Regierungsfraktionen auch FDP und Grüne. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. In Zukunft sollen sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung von einem so genannten Großen Familiengericht verhandelt werden. Beispielsweise sollen Verfahren zur Pflegschaft für Minderjährige, Adoption oder Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht bzw. das Zivilgericht zuständig ist, Sache des Familiengerichtes werden. Unter anderem sei im Interessen des Kindes vorgesehen, dass ein früherer erster Termin (einen Monat nach Eingang der Antragsschrift) und eine ausdrückliche Frist, bis wann ein Sachverständigengutachten vorzuliegen hat, gesetzlich geregelt werden.
Das Gesetz wurde im Laufe der Beratungen verändert. Neu eingefügt wurde beispielsweise der Passus, dass ein Ehegatte in Familiensachen getrennt anzuhören ist, falls dies zum Schutze der Person erforderlich sei.
Die Linksfraktion hatte einen Entschliessungsantrag ( 16/9816) vorgelegt. Darin kritisierte sie unter anderem, dass insbesondere die Berücksichtigung der "berechtigten Interessen" der von häuslicher oder sexueller Gewalt betroffenen Personen noch nicht "vollständig gewährleistet"sei. Insofern könne die Reform mit dieser Novelle nicht als abgeschlossen gelten. Der Antrag der Linksfraktion wurde abgelehnt.